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Betriebsunterbrechung

Betriebsunterbrechungsversicherung

Wenn aufgrund eines versicherten Ereignisses der Betrieb nicht planmäßig fortgeführt werden kann ersetzt die Betriebsunterbrechungsversicherung für einen bestimmten Zeitraum:

  • den entgangenen Gewinn
  • die laufenden Kosten (Gehälter, Miete usw.)

oder/und

  • die Kosten für eine ausgelagerte Produktion
  • die Kosten für die Anmietung anderer Geräte, Maschinen

Die klassischen Formen sind die

  • Kleine-Betriebsunterbrechungsversicherung

Diese Form der Betriebsunterbrechungsversicherung wird in der Regel in gebündelten Versicherungen im Zusammenhang mit einer Feuer-, Wasserleitungs-, Sturm- und Einbruchversicherung angeboten. Die Versicherungssumme beträgt im Allgemeinen höchstens 500.000 EUR;

  • Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung (FBUB)

Sie wird grundsätzlich ab einer Versicherungssumme von 2.500.000 EUR angeboten. Es handelt sich um einen selbstständigen Vertrag.

Darüber hinaus gibt es u.a. folgende Formen:

  • Mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung:

Sie wird von einigen Gesellschaften bis zu einer Versicherungssumme von 2.500.000 EUR angeboten. Es handelt sich um einen selbstständigen Vertrag; allerdings mit einem einfachen Bedingungswerk.



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