Die Mietkautionsversicherung ist eine Versicherung zur Stellung einer Kautionssicherheit für private Mietverhältnisse entsprechend den Regelungen des § 551 BGB. Der Bürgschaftsgläubiger (Vermieter und/oder Verwalter) erhält dabei eine Bürgschaft auf erstes Anfordern der Versicherung. Die Bürgschaft bietet dabei exakt den gleichen Schutz wie eine Barkaution, ein verpfändetes Sparbuch oder eine Bankbürgschaft.Mietkautionspolice - eine Rechnung, die sich für Mieter und Vermieter lohnt mit vielen Vorteilen: