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Mietkaution

Mietkautionsversicherung

Die Mietkautionsversicherung ist eine Versicherung zur Stellung einer Kautionssicherheit für private Mietverhältnisse entsprechend den Regelungen des § 551 BGB. Der Bürgschaftsgläubiger (Vermieter und/oder Verwalter) erhält dabei eine Bürgschaft auf erstes Anfordern der Versicherung. Die Bürgschaft bietet dabei exakt den gleichen Schutz wie eine Barkaution, ein verpfändetes Sparbuch oder eine Bankbürgschaft.Mietkautionspolice - eine Rechnung, die sich für Mieter und Vermieter lohnt mit vielen Vorteilen:

  • Raten- oder Dispokredit weitaus höher
  • Antragsprüfung beinhaltet kostenlose Bonitätsprüfung (kein Schufa-Eintrag wie z.B. bei einer Bankbürgschaft)
  • unkomplizierte Zwischenfinanzierung, z.B. wenn das bisherige Kautionsgeld noch beim Vormieter gebunden ist
  • 100 % Flexibilität, tägliches Kündigungsrecht  z.B. wenn Mieter u. Vermieter eine andere Kautionssicherheit vereinbaren wollen
  • Die Prämie beträgt 5 % der vereinbarten Kautionssumme (Mindestprämie 50 EUR). Keine Abschluss- oder weiteren Fixkosten
  • Bürgschaft auf erstes Anfordern und somit keine fachliche Prüfung
  • Reduzierung der Verwaltungsaufwände für Vermieter