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Frachtführerhaftung

Frachtführerhaftungsversicherung

 Als Transportunternehmer bringen Sie zum Teil sehr teure Ladung über weite Strecken ans Ziel. Solange sich
diese Fracht in Ihrer Obhut befindet, tragen Sie besondere Verantwortung für deren Wohl. Die Ladung ist auf
dem Transport einer Vielzahl von Gefahren ausgesetzt, die nicht auf die leichte Schulter genommen werden
dürfen. Kommt es zu Schäden an der Ladung, haften Sie dafür mit Ihrem Betriebsvermögen (§§ 425 ff HGB).
Das Güterkraftverkehrsgesetz regelt daher noch deutlich strenger, dass Sie ohne eine Güterschadenversicherung
erst gar nicht als Frachtführer tätig werden dürfen. Die Frachtführerhaftungsversicherung ist damit eine Pflichtversicherung
für Ihr Gewerbe. Diese sieht lediglich eine Mindestdeckung von 8,33 Sonderziehungsrechten vor –
Ihre Ladung kann natürlich einen deutlich höheren Wert haben.


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