Privatpersonen sind vielfältigen Risiken ausgesetzt, die teilweise absehbar und einschätzbar sind - zum Beispiel das Risiko Alter mit seinem Finanzbedarf -, teilweise aber unvorhergesehen eintreten und in ihrer Höhe nur begrenzt einschätzbar sind, zum Beispiel Haftpflichtansprüche aufgrund der Schädigung einer anderen Person.
Wir möchten an dieser Stelle ein Modell einführen, das anders als andere Modelle auch schon die Risikosituation in der Kindheit, Jugend und Schulzeit betrachtet und nicht erst ab der Lebensphase Haushaltsgründung, zu der im weiteren Sinn auch die erstmalige Aufnahme eines Berufs und die erste Anmeldung eines Kraftfahrzeugs zählt.
Die typischen Risiken in der Kindheit und Jugend sind Personenrisiken, die sich praktisch nicht vermeiden oder eingrenzen lassen.
Für Kindergarten- und Schulkinder sowie Studenten besteht eine gesetzliche Unfallversicherung, aber mit folgenden Einschränkungen:
nur bei Unfällen in Kindergarten/Schule/Universität oder auf dem direkten Weg dorthin
nur bis zu relativ geringen Höhen in Form einer Unfallrente (§§ 85, 86 SGB VII)
Die drei wichtigsten Kostenfaktoren nach einem Unfall sind:
Heilung und Rehabilitation, soweit diese nicht von einem Krankenversicherungsträger übernommen werden, beispielsweise kosmetische Operationen
Umbaumaßnahmen für behindertengerechtes Wohnen, zum Beispiel Rampen und Treppenaufzüge
Entgehendes Einkommen, wenn das Kind durch eine unfallbedingte Behinderung keinen oder nur einen gering bezahlten Beruf ergreifen kann
Kinder und Jugendliche sind als Familienversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern versichert. Sollten diese nicht versicherungspflichtig und auch nicht freiwillig gesetzlich krankenversichert sein, müssen Kinder gesondert in einer privaten Krankenvollversicherung versichert werden.
Durch Krankheit, Unfall oder geerbte Behinderungen kann es einem Kind verwehrt sein, später einen Beruf auszuüben und für das eigene Auskommen zu sorgen. Das Risiko besteht also nicht aus einem entgehenden Einkommen, weil dieses beim Kind noch gar nicht entstanden ist, sondern aus einem abstrakt definierten Geldbedarf zur Existenzsicherung. Grundsätzlich kann zwar in Deutschland von einer Existenzsicherung über die Sozialhilfe ausgegangen werden. Soll ein Kind aber im Ernstfall besser gestellt werden, ist eine eigenständige Versorgung unabdingbar.
Unfallversicherung
Für Kinder gibt es die spezielle Kinderunfallversicherung. Besonderheit ist, dass sie mit Eintritt in die Volljährigkeit automatisch umgestellt wird auf Erwachsenentarif, was entweder mit höheren Prämien oder mit niedrigeren Leistungen bei gleicher Prämie verbunden ist.
Falls es das Familienbudget hergeben sollte, erscheint es sinnvoll, sich mit der Kinderinvaliditätsversicherung zu beschäftigen. Denn wer lediglich eine Unfallversicherung vereinbart, ist unversichert, falls ein Kind durch eine schwere Krankheit invalide wird. Bei der Invaliditätsversicherung ist es für die Leistung gleichgültig, ob die Behinderung durch einen Unfall oder Krankheit verursacht wurde.
Krankenversicherung
Nicht über eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Kinder sollten in jedem Fall über eine private Krankenvollversicherung (ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlung sowie Zahnersatz) versichert werden. Sind die Eltern privat vollversichert, besteht Anspruch auf eine Kindernachversicherung. Überlegenswert, aber nicht existenzwichtig ist eine Krankenhaustagegeldversicherung für verbleibende Rest- und Mehrkosten in Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt.
Ausbildung
Die Kosten einer Ausbildung können durch eine Versicherung oder alternativ durch Sparpläne oder andere Anlageformen angespart werden, wobei die Summe vom Kunden grundsätzlich frei festgelegt werden kann.
Eine wichtige Besonderheit einer speziellen Ausbildungsversicherung ist, dass zusätzlich zum Kapitalaufbau auch Versicherungsschutz in Form einer Weiterzahlung der Beiträge durch die Versicherung gewährt wird, falls der Versorger des Kindes vorzeitig verstirbt. Diese Person wird dann in den Vertrag einbezogen.
Zu den für jede Lebensphase typischen Personenrisiken kommen mit Eintritt in den Beruf neue Risiken ins Spiel. Das wichtigste neue Risiko sind Vermögensschäden, insbesondere das Haftpflichtrisiko.
Eine gesetzliche Haftung für Schäden, die anderen zugefügt werden, besteht schon als Jugendlicher teilweise und mit Vollendung der Volljährigkeit vollständig. Diese Haftung wird aber über eine Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Die Mitversicherung entfällt automatisch mit Eintritt in den Beruf.
Die drei wichtigsten Kostenfaktoren nach einem Unfall sind:
Heilung und Rehabilitation, soweit diese nicht von einem Krankenversicherungsträger übernommen werden, beispielsweise kosmetische Operationen,
Umbaumaßnahmen für behindertengerechtes Wohnen, zum Beispiel Rampen und Treppenaufzüge,
Entgehendes Einkommen, wenn der Beruf wegen einer unfallbedingten Behinderung nicht oder nur noch eingeschränkt ausgeübt werden kann.
Das entgehende Einkommen ist hier allerdings praktisch identisch mit dem Risiko Berufsunfähigkeit. Deshalb gilt auch für die Beratungspraxis der Grundsatz, dass eine ausreichend hohe Absicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU-Versicherung) Priorität hat und eine entsprechende Absicherung über die Unfallversicherung entbehrlich macht. Allerdings verbleiben damit mindestens immer noch die beiden anderen, o.g. Kostenfaktoren, die durch das Risiko Unfall entstehen können.
Mit Eintritt in den Beruf tritt in vielen Fällen eine eigene Versicherungspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung ein. Für den Berater tut sich damit als ein Beratungsfeld mit Servicecharakter die Frage einer günstigen Krankenversicherung auf. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung zählt heutzutage ebenso zum üblichen Versicherungsschutz wie die beliebte Zahn-Zusatzversicherung sowie die ambulante oder stationäre Zusatzversicherung für die privatärztliche Inanspruchnahme von Ärzten in Praxis und Krankenhaus bzw. von Heilpraktikern und alternativen Heilmethoden mit den speziellen Zusatztarifen für diese Leistungsarten.
Durch Krankheit oder Unfall kann das Einkommen aus Beruf vollständig oder teilweise verloren gehen. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet hiergegen nur geringfügigen Schutz. Es gibt eine Rente bei Erwerbsminderung, deren Voraussetzungen aber höher liegen als bei der "einfachen" Berufsunfähigkeit. So kann der Versicherte prinzipiell auf andere Berufe verwiesen werden, ehe eine solche Rente fällig wird. In den ersten fünf Berufsjahren gibt es überhaupt keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Und die Rentenhöhe ersetzt selbst im Idealfall nur einen Teil des bisherigen Nettoeinkommens.
Privathaftpflichtversicherung
Unfallversicherung
Krankenversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Heirat, Geburt der Kinder, Adoption von Kindern, Karriereschritte - alles das mag als Risikosituationen in der Familiengründungsphase zusammentreffen. Vom Singledasein hin zur Ehe und Lebenspartnerschaft, von dem Paar ohne Kinder hin zu der Verantwortung für schutzbedürftige kleine Menschen - die Besonderheit der Lebensphase Familiengründung ist, dass über die bisher bereits besprochenen Versorgungssituationen hinaus auch Risiken weiterer Personen übernommen werden müssen. Kinder bringen zusätzlich folgende Bedarfe mit sich:
Ersatz ausfallenden Einkommens für die Eltern
Deckung von Mehrkosten durch die Kinder
Personenrisiken der Kinder (Lebensphase Kindheit/Jugend/Schulzeit)
Bei den Personenrisiken gewinnt deshalb die Risikoversicherung zur gegenseitigen Absicherung der Eltern bzw. zur Absicherung der Kinder bei Ableben der Eltern an Bedeutung.
Haftpflicht
Krankenversicherung
Hinterbliebenenversorgung
Invaliditätsabsicherung
Hausrats- und Wohngebäudeversicherung
KFZ - Haftpflicht und ggf. Kaskoversicherung
Meistens tritt nach Abschluss der Familienphase die Phase des Vermögensaufbaus ein. Mit Blick auf den Ruhestand und den dann benötigten Vermögensverzehr muss in dieser Phase sicher und gleichzeitig ertragreich Vermögen aufgebaut werden. Die Lebensphase kann sehr unterschiedlich lang sein, bei manchen beginnt sie, nachdem die Kinder erwachsen sind, etwa mit Ende 40, Anfang 50 und bei anderen vielleicht schon nach dem Studium mit Mitte/Ende 20. Das hat aber maßgeblichen Einfluss auf die Sparraten, die für den Vermögensaufbau notwendig sind.
Dafür ist zunächst einmal das Vermögensaufbauziel zu bestimmen. Welches Vermögen soll wann vorhanden sein?
Kapital erreicht in | Die jährliche Sparrate wird ermittelt, indem man das Vermögensziel von _____ EUR durch den nachstehenden Faktor teilt: | |||
bei 1% Verzinsung | bei 3 % Verzinsung | bei 5 % Verzinsung | bei 7 % Verzinsung | |
10 Jahren | 11 | 12 | 13 | 14 |
20 Jahren | 23 | 27 | 33 | 41 |
30 Jahren | 38 | 48 | 66 | 94 |
40 Jahren | 42 | 76 | 121 | 200 |
Im Ruhestand gewinnt die Bewahrung des Erreichten und der geordnete Verzehr von Vermögen die Oberhand über andere Versorgungs- und Vermögensziele. Einige Versicherungen werden nicht mehr benötigt, wie beispielsweise die Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Krankentagegeldversicherung zur Absicherung des Verdienstausfalls. Auch eine Versorgung von Kindern ist spätestens in dieser Phase nicht mehr notwendig, oftmals erfolgt jedoch finanzielle Unterstützung für die Kinder und Enkel.
Interessant sind in dieser Phase vor allem Fragen der richtigen Kapitalanlage. Bei vielen Ruheständlern reicht die gesetzliche Rente nicht aus, um den Lebensstandard zu halten. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird sich dieses Problem mit großer Wahrscheinlichkeit zukünftig noch verschärfen, da die Renten aufgrund des im Rentensystem geltenden Nachhaltigkeitsfaktor geringer steigen werden. Hinzu kommt, dass mit dem Alterseinkünftegesetz seit 2005 zwar die Beiträge der Arbeitnehmer zur gesetzlichen Rentenversicherung schrittweise steuerfrei gestellt, im Gegenzug die Renten aber stärker "nachgelagert" besteuert werden. Zwar gelten zurzeit noch hohe Freibeträge, sodass die meisten Rentner derzeit keine Steuern zahlen müssen. Wer jedoch über den Beträgen liegt, muss 50 % seines Altersruhegelds versteuern. Für die Neurentner steigt der Steueranteil jährlich schrittweise an, bis im Jahr 2040 die volle Besteuerung erreicht ist. Auch der Altersentlastungsbetrag für Zusatzeinkommen wird jährlich reduziert, bis er im Jahr 2040 ganz wegfällt.
Für viele Haushalte ist die finanzielle Absicherung des eigenen Todesfalls ein besonderer Vorsorgepunkt. Das trifft besonders für Personen zu, deren Lebensversicherung ggf. schon ausgezahlt wurde oder die über genügend liquide Mittel zur Risikovorsorge verfügen. Hier kommen gesonderte Sterbegeldversicherungen in Betracht, deren Laufzeit und vergleichsweise geringe Versicherungssumme auf die letzte Lebensphase Ruhestand zugeschnitten ist.
Auch die Absicherung gegen Unfälle bekommt im Alter noch einmal eine spezielle Bedeutung. Denn viele Menschen haben Angst, durch Unfälle nicht mehr selbst für sich sorgen zu können. Oberschenkelhalsbrüche oder Stürze wegen Herzinfarktes oder Schlaganfalls, die für das Seniorenalter typisch sind, waren über herkömmliche Unfallversicherungen bisher eher unzureichend abgesichert. Deshalb gibt es inzwischen spezielle Seniorenversicherungen, die in Schadenfällen Unfallrenten bzw. Invaliditätssummen zahlen und darüber hinaus weitere Zusatzleistungen wie Beratungen oder Betreuungen bieten.
Eine Auslandsreise-Krankenversicherung zählt heutzutage ebenso zum üblichen Versicherungsschutz wie die beliebte Zahn-Zusatzversicherung sowie die ambulante oder stationäre Zusatzversicherung für die privatärztliche Inanspruchnahme von Ärzten in Praxis und Krankenhaus bzw. von Heilpraktikern und alternativen Heilmethoden mit den speziellen Zusatztarifen für diese Leistungsarten.
Zentrales Thema der alternden Gesellschaft ist die Frage, wie das Alter in würdigen Verhältnissen verlebt werden kann, gerade was das Pflegerisiko aufgrund lebenserhaltender Maßnahmen und daraus resultierender verlängerter Lebenserwartung angeht.