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Das ändert sich 2021 – Teil 2: Finanzen und Arbeit: Von Soli bis Mindestlohn

Das ändert sich 2021 – Teil 2: Finanzen und Arbeit: Von Soli bis Mindestlohn

Tschüss, Soli!

Unter anderem die Kosten der deutschen Einheit waren ein Grund für die Einführung des Solidaritätszuschlags, kurz Soli. Im Juli 1991 wurde er das erste Mal erhoben. 5,5 Prozent der Einkommens- und Körperschaftssteuer musste bisher dafür aufgebracht werden. Ab Januar 2021 ist der Soli für die meisten Bürger hierzulande Geschichte. Vor allem kleinere und mittlere Einkommen sollen dadurch entlastet werden. Wie hoch die Ersparnis konkret ist, hängt vom individuellen Einkommen ab. Diverse Soli-Ersparnis-Rechner, etwa beim Bundesfinanzministerium, zeigen den eingesparten Betrag.

Grundrente wird eingeführt

Ab dem 1. Januar wird die Grundrente eingeführt. Rund 1,3 Millionen Bezieher einer niedrigen Rente werden laut Bundesarbeitsministerium von diesem Zuschlag zur Rente profitieren. Wer mindestens 33 Jahre berufstätig war, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt und in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat, kann ab Januar auf die Grundrente hoffen. Weitere Bedingung: Der Verdienst muss durchschnittlich zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes gelegen haben. Wie hoch der Zuschlag ist, der im Übrigen nicht explizit beantragt werden muss, wird individuell ermittelt. Höchstens 418 Euro im Monat sind möglich. Durchschnittlich rechnet das Bundesarbeitsministerium mit einem monatlichem Plus von 75 Euro.

Beitragsbemessungsgrenzen in der bAV

Mit dem neuen Jahr wird die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) angehoben. Im Westen werden es 85.200 Euro sein und im Osten 80.400 Euro. Bis zu dieser Grenze muss in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden. Einkünfte, die darüber liegen, sind rentenversicherungsfrei.

Auch für die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist die BBG eine wichtige Kennzahl. Denn Arbeitnehmer können bis zu 8 Prozent davon steuerfrei und 4 Prozent sozialabgabenfrei in eine betriebliche Altersversorgung investieren. Das bedeutet, dass ein monatlicher Beitrag in Höhe von 568 Euro in die bAV nicht besteuert wird und auf 284 Euro im Monat keine Sozialabgaben fällig werden. Wichtig: Ist im bAV-Vertrag bereits eine BBG-Dynamik intergriert, wird der Beitrag für die Altersvorsorge immer an die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze angepasst.

Höhere Sonderausgaben bei der Rürup-Rente

Planmäßig steigt bei der Rürup-Rente, die vor allem als staatlich geförderte Altersvorsorge für Selbstständige konzipiert ist, der als Sonderausgabe steuerlich absetzbare Betrag. Zum einen erhöht er sich auf 25.787 Euro für Alleinstehende und 51.574 für Verheiratete. Zum anderen können davon künftig nicht mehr nur 90 Prozent, sondern ab 2021 92 Prozent geltend gemacht werden.

Mehr Geld für Kinder

Das monatliche Kindergeld steigt ab 2021. Für die ersten beiden Kinder erhalten Eltern dann statt bisher jeweils 204 Euro je 219 Euro. Für das dritte Kind gibt es 225 Euro und für das vierte 250 Euro. Zudem wird der Kinderfreibetrag angehoben. Bei einer gemeinsamen Veranlagung beträgt der Freibetrag künftig 8.388 Euro.

Baukindergeld wird verlängert

Eine weitere gute Nachricht für Familien mit Kindern: Das sogenannte Baukindergeld, ein Zuschuss, der seit Januar 2018 für den Kauf oder den Bau von selbstgenutzten Immobilien gewährt wird, kann noch etwas länger beantragt werden. Statt nur noch bis zum Jahresende können Eltern, die bis zum 31. März 2021 den Kaufvertrag unterschreiben oder mit dem Bau beginnen, hierfür einen Antrag stellen. Zehn Jahre lang erhalten sie bei Erfüllen der notwenigen Voraussetzungen pro Kind jährlich 1.200 Euro.

Wohnungsbauprämie wird verbessert

Um Wohneigentum zu fördern, wurde auch die Wohnungsbauprämie verbessert. Ab 2021 steigt der zulagenbegünstigte Sparbetrag für Alleinstehende von 512 auf 700 Euro und bei Paaren von 1.024 auf 1.400 Euro pro Jahr. Des Weiteren liegt die Förderung dieses Sparbetrags dann bei 10 Prozent statt wie bisher bei 8,8 Prozent. Und die dritte Veränderung betrifft die Einkommensgrenzen, bis zu der ein Zuschuss gewährt wird. Bislang galt für Alleinstehende ein zu versteuerndes Einkommen von 25.600 Euro. Hier sind es künftig von 35.000 Euro. Bei Paaren waren es 51.200 Euro. Diese Grenze wird auf 70.000 Euro angehoben.

Mindestlohn steigt 

Auch der gesetzliche Mindestlohn steigt ab Januar. Zunächst werden es 9,50 Euro brutto Stundenlohn sein. In weiteren Schritten gibt es dann mehr Geld. Ab 1. Juli 2021 erhöht sich der Bruttostundenlohn auf 9,60 Euro. Im Jahr 2022 folgen zwei weitere Anpassungen: ab 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und ab 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro brutto pro Stunde.



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