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Das ändert sich 2021 – Teil 1: Gesundheit und Umwelt: Von Masern-Impfung bis CO2-Steuer

Das ändert sich 2021 – Teil 1: Gesundheit und Umwelt: Von Masern-Impfung bis CO2-Steuer

Masern-Impfpflicht

Seit dem 1. März 2020 gilt bereits für Kinder, die neu in eine Kita oder Schule aufgenommen wurden, die Masern-Impfpflicht. Kinder, die schon vor diesem Datum in diesen Einrichtungen betreut wurden, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen. Diese Frist gilt auch für das Personal. Laut Bundesgesundheitsministerium können die Impfungen durch die Eintragung im Impfausweis oder im gelben Kinderuntersuchungsheft nachgewiesen werden.

GKV-Zusatzbeitrag steigt

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird im neuen Jahr um 0,2 Prozentpunkte auf 1,3 Prozent angehoben. Der Gesamtbeitrag wird dann bei einem unveränderten allgemeinen Satz von 14,6 Prozent bei 15,9 Prozent im Jahr 2021 (2020: 15,7 Prozent) liegen. Wie hoch dieser Zusatzbeitrag bei der jeweiligen Krankenkasse tatsächlich ausfällt, kann durchaus unterschiedlich sein. In jedem Fall berechtigt eine Erhöhung zu einer Sonderkündigung. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. Ab 1. Januar 2021 bindet sich ein gesetzlich Krankenversicherter dann aber nicht mehr wie bisher mindestens 18 Monate, sondern nur noch 12 Monate an die neue Krankenkasse.

Krankenkassenwechsel wird leichter

Bei einem Krankenkassen-Wechsel müssen Sie gegenüber der neuen Kasse ab Januar nur noch die Aufnahme erklären. Eine Kündigung bei dem bisheringen Anbieter ist damit hinfällig. Die bisherige Krankenversicherung wird von der neu gewählten Krankenkasse elektronisch im Rahmen eines neuen Meldeverfahrens über die Kündigung informiert. Die Mitgliedschaft kann grundsätzlich – unter Beachtung der Bindungsfrist – immer zum Ende des übernächsten Monats gekündigt werden.

Gesundheitskarte

Gesetzliche Krankenkassen müssen ihren Versicherten ab 1. Januar 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) anbieten. Wichtige Daten stehen so im Notfall schneller zur Verfügung und Doppeluntersuchungen können vermieden werden. Als Versicherter können Sie selbst entscheiden, ob und welche Daten in der ePA gespeichert werden sollen.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bald online

Im neuen Jahr muss die Krankschreibung an die Krankenkasse nicht mehr per Post oder App geschickt werden. Die Übermittlung läuft automatisch vom ausstellenden Arzt. Ab 2022 sollen dann auch Arbeitgeber die Möglichkeit bekommen, bei den Krankenkassen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch abzurufen.

Heilmittel-Verordnung länger gültig

Rezepte für beispielsweise Physio- oder Ergotherapie, für Krankengymnastik oder Logopädie mussten bisher innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung eingelöst werden. Mit dem Jahreswechsel verändert sich die Heilmittelverordnung und damit erhöht sich diese Frist auf 28 Tage. Besteht aus Sicht des behandelnden Arztes ein dringenderer Behandlungsbedarf, kann er das auf der Verordnung kennzeichnen. Ferner darf der Arzt künftig mehr Verordnungen ausstellen als bislang, ohne bei der Krankenkasse eine Vorab-Genehmigung zu beantragen. Der bestehende Deckel gilt dann nicht mehr. Vielmehr dient er lediglich als Orientierungshilfe. Zwischen Erst- und Folgeverordnung wird künftig nicht mehr unterschieden.

Medikamente per E-Rezept

Ab 1. Juli 2021 soll es das E-Rezept geben. Das ist per App abrufbar. Versicherte können ihre Medikamente in der Apotheke vor Ort oder online einlösen. Damit kann der Gang in eine Arztpraxis etwa nach einer Videosprechstunde komplett entfallen. Ein Jahr später soll es gar keine gedruckten Rezepte mehr geben, sondern nur noch das elektronische Rezept.

Verbot von Einwegplastik

Wattestäbchen, Teller, Becher, Strohhalme und Co. gibt es schon längst nicht mehr nur als Plastikvariante, sondern in umweltfreundlicherer Form. Ab Mitte 2021 werden die Einwegprodukte aus Plastik endgültig verboten. Ein großer Teil des sich schwer zersetzenden Plastikmülls, der sich insbesondere in den Meeren sammelt, besteht aus eben jenen Gegenständen. Viele Fische und andere Meeresbewohner verfangen sich darin oder nehmen Teile als vermeintliche Nahrung auf – und sterben daran.

CO2-Bepreisung kommt

Die Bundesregierung führt ab 2021 eine CO2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr ein (zunächst 25 Euro je Tonne). Laut ADAC erhöhen sich die Preise für Benzin und Diesel dadurch pro Liter um sieben bis acht Cent. Als Ausgleich soll allerdings die EEG-Umlage in den Stromkosten gesenkt werden, um die Verbraucher zu entlasten. Gleichzeitig wird die Pendlerpauschale von 30 auf 35 Cent je Kilometer angehoben.

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